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Taxpunktwert Thurgau: Provisorische Festsetzung und laufende Verhandlungen

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Wir möchten dich darüber informieren, dass im Kanton Thurgau ein neuer Entscheid zur Festsetzung des Taxpunktwerts vorliegt. Mit dem Schreiben vom 18. Februar 2025 hat der Kanton Thurgau entschieden, den provisorischen Taxpunktwert ab dem 1. Januar 2025 bei CHF 1.00 zu belassen. Dies gilt für alle Versicherer und entspricht dem bisherigen Stand.

Die laufenden Verhandlungen mit tarifsuisse sowie die Vertragsverlängerung mit HSK und CSS sind weiterhin in Prüfung. Dennoch ist die Abrechnung durch den nun festgelegten provisorischen Taxpunktwert gesichert, sodass eine gewisse Planungssicherheit für die betroffenen Leistungserbringer besteht.

Wir werden dich über weitere Entwicklungen und endgültige Entscheidungen auf dem Laufenden halten. Falls du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehen wir dir gerne unter sekretariat@sh-tg.physioswiss.ch zur Verfügung.

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