Header

Suche

Startseite Errungenschaft für Physiotherapeut:innen mit Assistenzbestätigung
Zurück zur Übersicht

Errungenschaft für Physiotherapeut:innen mit Assistenzbestätigung

Breaking News Grunge Stamp Graphics 9231848 1

Unsere Gespräche mit der Regierung im Kanton Basel-Stadt tragen Früchte. Wir informieren über folgenden Sachverhalt:

Seit dem 1.1.2022 prüfen und bescheinigen einzig die Kantone die Zulassung zur Abrechnung über die OKP. Der Kanton Basel-Stadt hat in diesem Zusammenhang die Assistenzbestätigung eingeführt (siehe Grafik des Kantons BS – Auszug siehe unten).

  • Der Kanton Basel-Stadt hat uns per heute folgendes schriftlich bestätigt: Physiotherapeut:innen mit Assistenzbestätigung (positiver Teilentscheid SRK und Weiterbildung – gemäss Grafik) rechnen ihre Leistungen an Patient:innen via Abrechnungsnummer der fachlichen Aufsicht über die OKP ab. Die fachliche Aufsicht ist befähigt auszubilden, zu instruieren und ihr Beizug ist jederzeit gewährleistet. Die fachliche Aufsicht trägt die Verantwortung für die Therapie.

Damit konnten wir Klarheit und Sicherheit schaffen, für Physiotherapeut:innen mit positivem Teilentscheid und/oder in Weiterbildung – also jene mit einer Assistenzbestätigung.

Erfolge müssen gefeiert werden – wir heben unser Glas!

Ähnliche Newsbeiträge