Fobi zum Thema «Faszien als Bindeglied zwischen Autonomen Nerven-System und Immunregulation» mit Dr. Robert Schleip – 16.01.2025
Unsere Gespräche mit den Regierungen im Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt tragen Früchte. Wir informieren euch über folgenden Sachverhalt:
Abrechnung Physiotherapeut:innen mit positivem SRK-Teilentscheid:
Seit dem 1.1.2022 prüfen und bescheinigen einzig die Kantone die Zulassung zur Abrechnung über die OKP. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben in diesem Zusammenhang bestätigt, dass Physiotherapeut:innen mit positivem Teilentscheid SRK und Weiterbildung ihre Leistungen an Patient:innen via Abrechnungsnummer der fachlichen Aufsicht über die OKP abrechnen dürfen. Die fachliche Aufsicht ist befähigt auszubilden, zu instruieren und ihr Beizug ist jederzeit gewährleistet. Die fachliche Aufsicht trägt die Verantwortung für die Therapie.
Damit konnten wir Klarheit und Sicherheit schaffen, für Physiotherapeut:innen mit positivem Teilentscheid und/oder in Weiterbildung – die Angelegenheit wird somit in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt identisch gehandhabt.
K-Nummer abgeschafft
Beide Kantone haben uns schriftlich bestätigt, dass für die Abrechnung über die OKP keine K-Nummern der SASIS mehr notwendig sind. Der Aufwand und die Kosten hierzu können gespart werden.
Noch sind die K-Nummern in den Formularen erwähnt, dies wird in den kommenden Tagen und Wochen seitens der Kantone angepasst. Die Regelung gilt unabhängig davon bereits ab sofort.
Wir sind stolz und freuen uns über diese wichtigen Erfolge!