Berufsausübungsbewilligung
Die Thematik BAB beschäftigt uns weiterhin und wir erhalten viele Anfragen diesbezüglich. Auf dieser Seite findest du wichtige Informationen.
Folgende Informationen findest du auf dieser Seite zum Downloaden.
- Berufsausübungsbewilligungen und Zulassungen OKP – Der Preisüberwacher
- Auslegung / Stellungnahme des Amtes für Gesundheit und Soziales an Physioswiss Zentralschweiz
- Haltung von Physioswiss
- Übersicht zu den Änderungen im Kanton Luzern – BAB Kanton Luzern
In sechs Kantonen mit sechs verschiedenen Gesundheitsgesetzen ist eine einheitliche Hand-habe leider nicht möglich.
Unsere Empfehlungen ist die Orientierung an den Vorgaben der kantonalen Gesundheitsgesetzen.
Wir bitten dich daher für aktuelle Informationen dein kantonales Gesundheitsamt zu kontaktieren:
Kanton Luzern Dienststelle Gesundheit und Sport Meyerstrasse 20 Postfach 3439 6002 Luzern Telefon: 041 228 60 90 E-Mail: gesundheit@lu.ch Du findest zudem ein Dokument mit einer Übersicht zu den Änderungen zum BAB im Kanton Luzern unten zum Downloaden. |
Kanton Obwalden Gesundheitsamt Obwalden Tel.: +41 41 666 64 58 Mail: gesundheitsamt@ow.ch |
Kanton Nidwalden Gesundheitsamt Nidwalden Engelbergstrasse 34 Postfach 1243 6371 Stans Telefon: 041 618 76 02 Mail: gesundheitsamt@nw.ch |
Kanton Schwyz Amt für Gesundheit und Soziales Team Bewilligungen Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Tel.: +41 41 819 16 67 E-Mail: bewilligungen.ags@sz.ch |
Kanton Zug Medizinische Abteilung Gartenstrasse 3 6300 Zug Tel.: +41 41 728 39 39 E-mail: gesund@zg.ch |