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Berufsausübungsbewilligung

Die Thematik BAB beschäftigt uns weiterhin und wir erhalten viele Anfragen diesbezüglich. Auf dieser Seite findest du wichtige Informationen.

Emily Morter 8xAA0f9yQnE Unsplash (1)

Folgende Informationen findest du auf dieser Seite zum Downloaden.

  1. Berufsausübungsbewilligungen und Zulassungen OKP – Der Preisüberwacher
  2. Auslegung / Stellungnahme des Amtes für Gesundheit und Soziales an Physioswiss Zentralschweiz
  3. Haltung von Physioswiss
  4. Übersicht zu den Änderungen im Kanton Luzern – BAB Kanton Luzern

In sechs Kantonen mit sechs verschiedenen Gesundheitsgesetzen ist eine einheitliche Hand-habe leider nicht möglich.
Unsere Empfehlungen ist die Orientierung an den Vorgaben der kantonalen Gesundheitsgesetzen.

Wir bitten dich daher für aktuelle Informationen dein kantonales Gesundheitsamt zu kontaktieren:

Kanton Luzern
Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern

Telefon: 041 228 60 90
E-Mail
: gesundheit@lu.ch 

Du findest zudem ein Dokument mit einer Übersicht zu den Änderungen zum BAB im Kanton Luzern unten zum Downloaden. 
Kanton Obwalden
Gesundheitsamt Obwalden
Tel.: +41 41 666 64 58
Mail: gesundheitsamt@ow.ch
Kanton Nidwalden
Gesundheitsamt Nidwalden
 
Engelbergstrasse 34
Postfach 1243
6371 Stans
 
Telefon:  041 618 76 02
Mail: gesundheitsamt@nw.ch
Kanton Schwyz
Amt für Gesundheit und Soziales
Team Bewilligungen

Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz

Tel.: +41 41 819 16 67
E-Mail: bewilligungen.ags@sz.ch
Kanton Zug
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel.: +41 41 728 39 39
E-mail: gesund@zg.ch
Stand Januar 2024, Änderungen vorbehalten

Dokumente BAB