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SASIS

Unterschied zwischen ZSR‑Nummer und K‑Nummer

Die SASIS AG verwaltet zwei unterschiedliche Nummerntypen, die oft gemeinsam als „SASIS‑Nummer“ bezeichnet werden:

  • Zahlstellenregister‑Nummer (ZSR): Diese Nummer dient als offizielle Abrechnungsnummer gegenüber den Krankenversicherern. Wer selbstständig arbeitet oder eine Organisation der Physiotherapie führt, benötigt eine ZSR‑Nummer. Sie erleichtert die Verrechnung gegenüber allen Krankenversicherungen; ohne sie kann keine Rechnungsstellung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgen. Für jede Tätigkeit in einem anderen Kanton ist eine separate ZSR‑Nummer erforderlich.
  • Kontroll‑Nummer (K‑Nummer): K‑Nummern wurden in der Vergangenheit angestellten Medizinalpersonen zugeteilt. Sie sollten der Krankenkasse zeigen, dass die angestellte Person die OKP‑Zulassung erfüllt. Seit Anfang 2022 erfolgt diese Kontrolle durch die Kantone, wodurch die K‑Nummer in vielen Fällen überflüssig geworden ist.

Brauche ich als Mitglied eine K‑Nummer?

Nein. Physioswiss hat mehrfach darauf hingewiesen, dass für angestellte Therapeut:innen keine K‑Nummer mehr notwendig ist. Es gibt keine gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht, sie zu führen, und neu zugelassene Praxen können komplett darauf verzichtenphysioswiss.ch. Die eindeutige Identifikation des/der ausführenden Therapeut:in erfolgt über die Global Location Nummer (GLN), die auf Rechnungsformularen angegeben wirdphysioswiss.ch.

Brauche ich weiterhin eine ZSR‑Nummer?

Ja. Die ZSR‑Nummer bleibt das „Schlüssel“‑Identifikationsmittel für die Abrechnung mit den Krankenversicherern. Laut der SASIS AG muss jede selbstständig tätige Person oder Organisation, die physiotherapeutische Leistungen zulasten der OKP abrechnet, im Besitz einer ZSR‑Nummer sein. Diese Nummer muss auf der Rechnung an Patient:innen bzw. Versicherer aufgeführt werden.

Beantragung und Verwaltung

  • Voraussetzungen: Bevor Sie eine ZSR‑Nummer beantragen können, benötigen Sie im Kanton eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) und eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP. Erst danach können Sie die ZSR‑Nummer bei der SASIS AG beantragen.
  • Online‑Portal: Seit Mai 2025 steht das neue Online‑Portal zsrnext.ch zur Verfügung, über das Sie ZSR‑Nummern beantragen oder bestehende Nummern und Anstellungsverhältnisse aktualisieren können. Das Portal verkürzt die Bearbeitungsdauer neuer Anträge auf etwa fünf bis zehn Arbeitstage.

Was ist auf der Rechnung anzugeben?

Für die Abrechnung sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Name und Adresse des Leistungserbringers sowie dessen ZSR‑Nummer und GLN
  2. Name des verordnenden Arztes inklusive ZSR‑Nummer und GLN (sofern bekannt)
  3. Angaben zum Patienten (Name, Geburtsdatum, Versichertenkartennummer)
  4. Diagnosehinweis (Krankheit, Unfall oder anderes)
  5. Leistungsdetails: GLN der ausführenden Person, Tarifziffern, Anzahl Taxpunkte, Taxpunktwert und Totalbetrag

Mit dieser Kombination aus ZSR‑Nummer (Praxis) und GLN (ausführende Person) lässt sich jede Leistung eindeutig zuordnen. Ganz ohne K‑Nummer.

Also…

Für selbstständig tätige Physiotherapeut:innen und Organisationen der Physiotherapie bleibt die ZSR‑Nummer unverzichtbar. Angestellte Therapeut:innen benötigen dagegen keine K‑Nummer mehr. Achten Sie darauf, Ihre kantonalen Bewilligungen aktuell zu halten und Ihre ZSR‑Nummer sowie GLN korrekt auf den Rechnungen anzugeben. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Team von Physioswiss gerne zur Verfügung.

Aktualisiert: 25.10.25

Quellen: sasis.ch/ physioswiss.ch/ Schalter.tg.ch