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BAB

Aktuelle Informationen rund um die BAB in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau werden hier publiziert

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Update Thurgau Dezember 2024:

Die Bewilligung für die Berufsausübung (BAB) ist ein zentrales Thema für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Kanton Thurgau. Dennoch bleiben viele Fragen offen, insbesondere im Hinblick auf die kantonalen Anforderungen und die damit verbundenen Gebühren. Wir möchten dir hiermit die wichtigsten Informationen zusammenfassen und die aktuelle Lage erläutern.

Was ist BAB und welche Kosten fallen an?

Die BAB ist eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung, die es Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ermöglicht, ihren Beruf rechtlich korrekt auszuüben. Laut der Antwort des Gesundheitsamtes vom 1. November 2024 gelten aktuell folgende Gebühren:

  • Gebühr für die BAB: CHF 400 – CHF 1’000 (gültig bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres)
  • OKP-Zulassung: Einmalig CHF 300
  • Mutationsmeldung: CHF 300 (ausgenommen sind Pensumsänderungen, die kostenlos sind und brieflich bestätigt werden)
  • Betriebsbewilligung: CHF 2’400 (Gültigkeit: 10 Jahre)

Diese Gebühren sind nicht auf der offiziellen Webseite des Kantons Thurgau veröffentlicht. Sie wurden auf aktuelle Anfrage per E-Mail kommuniziert. 

Was wurde seitens des Gesundheitsamtes versprochen?

Am 10. September 2024 wurde in einer Sitzung mit dem Amt für Gesundheit zugesagt, dass ein Merkblatt zur BAB-Pflicht für Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen erarbeitet wird. Dieses Merkblatt sollte bis Mitte November fertiggestellt und auf der Homepage des Regionalverbandes veröffentlicht werden. Es wurde angekündigt, dass das Merkblatt Klarheit zu den Anforderungen und Kosten schaffen würde.

Aktueller Stand, Unsicherheiten und offene Fragen

Leider liegt das versprochene Merkblatt bis zum heuten Zeitpunkt (Dezember 2024) nicht vor. Die uns vorliegenden Informationen stammen aus individuellen Rückmeldungen des Gesundheitsamtes. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Branche, da andere Kantone ähnliche Themen teils unterschiedlich regeln und kommunizieren.

Es ist verständlich, dass umfassende Dokumente wie das angekündigte Merkblatt Zeit benötigen. Dennoch ist die fehlende Kommunikation ein grosses Problem, da die BAB-Thematik direkte Auswirkungen auf die Berufsausübung und das Vertrauen in die Behörden hat. Es ist essenziell, dass das Gesundheitsamt Thurgau Klarheit schafft, insbesondere zu einer Zeit, in der die Unsicherheiten bei den betroffenen Berufsgruppen stetig wachsen.

Wir werden dich weiterhin über alle Neuigkeiten informieren und stehen dir bei Fragen zur Verfügung.

Update Schaffhausen Dezember 2024 Mitte Dezember.

Aus aktuellem Anlass und wegen immer wieder wechselnden Anordnungen, bitten wir dich, beim Thema BAB direkt Kontakt mit dem entsprechenden Gesundheitsamt aufzunehmen.

Amt für Gesundheit
Promenadenstrasse 16
8510 Frauenfeld

Tel. 41 58 345 68 40/60
gesundheit@tg.ch
gesundheit.tg@hin.ch

Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen

Tel 052 632 74 67

Wichtig:

Die Preisgestaltung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Der Preisüberwacher kritisierte jedoch die Preise vieler Kantone für die BAB, insbesondere die des Kantons Zürich. Der Preisüberwacher hat hierbei keine Weisungsbefugnis.

Dokumente

Digitalisierung Gesuche BAB Kanton Thurgau

Nur für Mitglieder

54.06 kb

Datei Digitalisierung Gesuche BAB Kanton Thurgau herunterladen.

BAB OKP SH

Nur für Mitglieder

26.3 kb

Datei BAB OKP SH herunterladen.