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K-Nummer

Empfehlung Physioswiss

K-Nummer

Die Kontroll-Nummern (K-Nummer) der SASIS AG werden seit vielen Jahren an Personen erteilt, die in einem Anstellungsverhältnis tätig sind. Mit dieser Nummer wurde bis anhin die Zulassung von Therapeut:innen zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestätigt. Inzwischen ist diese Nummer aber hinfällig, da die Zulassung und Kontrolle seit Anfang 2022 durch die Kantone erfolgen.

Um Zeit und Geld zu sparen, empfiehlt Physioswiss deshalb, die Verwendung der K-Nummer zu verzichten.

Die K-Nummern sind nicht mehr notwendig

Die K-Nummer wird von der SASIS AG, einem Tochterunternehmen von santésuisse, an Gesundheitsfachleute im Anstellungsverhältnis erteilt. Ursprünglich erfüllte diese Nummer in Kombination mit der ZSR-Nummer den Zweck, die Überprüfung der Zulassung von Therapeut:innen zu bescheinigen. Damit war die Krankenkasse von der Pflicht befreit, die Zulassung jedes einzelnen Leistungserbringers zur OKP selbst zu überprüfen.

In der Zwischenzeit wird diese Kontrolle aber durch die Kantone übernommen und eine zugelassene Praxis, welche die kantonalen Voraussetzungen erfüllt, benötigt die K-Nummern ihrer angestellten Therapeut:innen nicht mehr. Für die Identifikation der ausführenden Gesundheitsperson wird mittlerweile deren Global Location Nummer (GLN) verwendet.

Aufwand und Ausgaben vermeiden

Die administrative Belastung in physiotherapeutischen Praxen steigt immer mehr. Physiotherapeut:innen kommunizieren mit Angehörigen, pflegen den interprofessionellen Austausch mit anderen Leistungserbringern, beantworten Fragen der verschiedenen Versicherer, schreiben Berichte und Kostengutsprachen usw. Die meisten dieser Tätigkeiten werden geleistet ohne die Möglichkeit, diese vergütet zu erhalten.

Zum hohen täglichen administrativen Zeitaufwand der Physiotherapeut:innen kommen zusätzlich hohe Gebühren auf kantonaler Ebene in den verschiedenen Zulassungsverfahren zum Tragen. Gleichzeitig hat aber SASIS AG ihre Gebühren für die Vergabe von Kontrollnummern nicht an die neuen Zulassungsbedingungen angepasst.

Für grosse Praxen, bei denen häufig die Angestellten wechseln, beziffern sich die Gebühren bei SASIS AG für Neuausstellungen resp. Mutationen der K-Nummern im Laufe eines Jahres in den vierstelligen Bereich. Diese Kosten können mit dem Verzicht auf die K-Nummer eingespart werden.

Die Bearbeitungszeit bei der SASIS AG für die Vergabe der Kontrollnummern liegt nun seit mehr als zwei Jahren bei mehreren Monaten und wurde von Physioswiss mehrfach beanstandet.

Physiotherapeut:innen sparen mit dem Verzicht auf Beantragung oder Mutation der K-Nummer nicht nur Geld sondern auch Zeit, die für die physiotherapeutische Behandlung der Patient:innen besser genutzt werden kann.

Zur Identifikation die GLN verwenden

Verwenden Sie weiterhin für die Abrechnung der leistungserbringenden Therapeut:in die GLN. Denn mit ihr wird die eindeutige Identifikation einer Gesundfachperson sichergestellt.

Weiterführende Informationen und Vorlagen

Detaillierte Informationen zu den K-Nummern und weitere Erläuterungen zu unserer Empfehlung, finden Sie im Dokument «Frequently Asked Questions (FAQ)».

Hinweis: Physioswiss kann bei den K-Nummern lediglich Empfehlungen aussprechen und auf die vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen hinweisen. Die Versicherer haben nach unserer Auffassung kein Recht, Leistungen wegen fehlender K-Nummern zu verweigern. Auch in den Tarifverträgen mit den Krankenversicherern verpflichten sich Physiotherapeut:innen nicht, die kostenpflichtige und nicht öffentlich zugängliche K-Nummern der SASIS zu erwerben und anzuwenden. Physioswiss kann für diese Rechtsauskunft keine Haftung übernehmen, falls im Einzelfall Probleme daraus resultieren.