K-Nummer
Aktuelle Situation K-Nummer
Die K-Nummern sind nicht mehr notwendig
Die K-Nummer wird von der SASIS AG, einem Tochterunternehmen von santésuisse, an Gesundheitsfachleute im Anstellungsverhältnis erteilt. Ursprünglich erfüllte diese Nummer in Kombination mit der ZSR-Nummer den Zweck, die Überprüfung der Zulassung von Therapeut:innen zu bescheinigen. Damit war die Krankenkasse von der Pflicht befreit, die Zulassung jedes einzelnen Leistungserbringers zur OKP selbst zu überprüfen.
In der Zwischenzeit wird diese Kontrolle aber durch die Kantone übernommen.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zu den K-Nummern und weitere Erläuterungen zu unserer Empfehlung, finden Sie im Dokument «Frequently Asked Questions (FAQ)».