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Berufsordnungskommission

Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeut:innen für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeut:innen gegenüber Patient:innen, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleg:innen und den Versicherern regeln.

Dafür gibt es die Berufsordnung. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von Physioswiss Regionalverband beider Basel verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen von Bedeutung.

Kontakt

lic. iur. Barbara Haas-Helfenstein

Rechtsanwältin und Notarin

haas@advokatur-whb.ch