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Kanton Luzern

Auf dieser Seite finden du eine Übersicht zur Handhabung der Berufsausübungsbewilligung (BAB), zur OKP-Zulassung sowie zur Regelung der Leistungsabrechnung für Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren im Kanton Luzern. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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Im ambulanten Bereich benötigen selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:innen), leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG) sowie angestellte Physiotherapeut:innen – unabhängig von ihrer Berufserfahrung und ohne Leitungsfunktion – eine Berufsausübungsbewilligung (BAB).

Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren (mit Teilentscheid/Pre-Check) sowie Studierende benötigen eine Assistenzbewilligung.

Im stationären Setting benötigen leitende Physiotherapeut:innen eine BAB.

Eine OKP-Zulassung zur Abrechnung von Leistungen über die OKP benötigen selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:in), leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG) sowie angestellte Physiotherapeut:innen mit 2 Jahren Berufserfahrung.

Im Kanton Luzern dürfen Leistungen von Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren nicht über die OKP abgerechnet werden.

Gemäss § 45e Abs. 1 lit. e Gesundheitsberufeverordnung (GbV; SRL Nr. 806) benötigen Organisationen der Physiotherapie eine Betriebsbewilligung der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE). Von einer Organisation wird ausgegangen, wenn ein Betrieb als juristische Person (insb. AG, GmbH) geführt wird oder mehr als eine Person im Betrieb tätig ist bzw. diese Personen eine wirtschaftliche Abrechnungseinheit bilden.

Von einer Organisation der Physiotherapie wird ausgegangen, wenn:

• mindestens zwei Therapeuten im Namen und auf Rechnung der Einzelfirma eines der beiden Therapeuten Leistungen erbringen oder

• ein Therapeut oder mehrere Therapeuten im Namen und auf Rechnung einer Gesellschaft Leistungen erbringen (insb. als juristische Personen organisierte Praxen).

Gesundheitsamt Kanton Luzern

Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern

Telefon: 041 228 60 90
E-Mail
: gesundheit@lu.ch