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Kantonale Informationen

Momentan ist es nicht garantiert, dass Infomrationen ihren Bestand behalten. Diese Informationen wurde 03/2026 aktualisiert.

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BAB und OKP-Zulassung Kanton Thurgau

Grundsätzlich gilt, dass alle Physiotherapeuten im Kanton Thurgau eine BAB brauchen. Sonderregelungen gibt es, wenn die Voraussetzungen für eine BAB noch nicht erfüllt sind.

Bei weiteren Fragen findet ihr auf der Homepage des Kantons Thurgau Informationen oder man wendet sich direkt an das Amt für Gesundheit. 

K-Nummern bei der Sasis sind nicht mehr notwendig.

Leitende Physiotherapeuten bzw. Praxisinhaber:in oder die Organisation (GmbH, AG etc.) brauchen zusätzlich zur BAB eine ZSR-Nummer bei der Sasis und eine OKP-Zulassung.

Als Praxis ist eine Betriebsbewilligung Pflicht.

Weitere Informationen erhält man hier:

Amt für Gesundheit
Promenadenstrasse 16
8510 Frauenfeld

Tel. 41 58 345 68 40/60
gesundheit@tg.ch
gesundheit.tg@hin.ch