Berufsordnungskommission
Hier findest du weitere Informationen zum Verhaltenskodex für Physiotherapeut:innen und zur Berufsordnungskommission.
Aufgabe der Berufsordnungskommission
Physiotherapeut:innen setzen sich mit ihrer beruflichen Tätigkeit für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeut:innen gegenüber Patient:innen, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleg:innen und den Versicherern regeln.
Dafür gibt es die Berufsordnung von Physioswiss, dem Fach- und Berufsverband der anerkannten Physiotherapeut:innen in der Schweiz. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen von Bedeutung.
Die Regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz (BOK) ist ein Gremium, das die Einhaltung der Berufsordnung des Schweizer Physiotherapie Verbandes und der angeschlossenen Verbände sicherstellt. Ihre Hauptaufgabe ist es, die ethischen und beruflichen Standards im Bereich der Physiotherapie in der Deutschschweiz zu überwachen und gegebenenfalls bei Verstössen einzugreifen.
Diese Kommission dient der Schlichtung von Konflikten zwischen Patient:innen und Physiotherapeut:innen sowie zwischen Physiotherapeut:innen untereinander.
Kathrin Limacher ist als Vertreterin des Regionalverbands Zentralschweiz Mitglied der regionalen Berufsordnungskommission.
Anfrage an die Berufsordnungskommission
Falls Sie Probleme mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten haben können Sie sich an die Deutschschweizer Berufsordnungskommission wenden.
Die Juristin lic. iur. Barbara Haas-Helfenstein beantwortet Ihre Anfrage haas@advokatur-whb.ch.