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Berufsordnungskommission

Informationen zum Verhaltenskodex für Physiotherapeut:innen

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Frau mit Rucksack

Aufgabe der Berufsordnungskommission

Physiotherapeut:innen setzen sich mit ihrer beruflichen Tätigkeit für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeut:innen gegenüber Patient:innen, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleg:innen und den Versicherern regeln.

Dafür gibt es die Berufsordnung von Physioswiss Zentralschweiz, die der Berufsordnung der Schweizerischen Physiotherapieverbandes untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen von Bedeutung.

Anfrage an die Berufsordnungskommission

Falls Sie Probleme mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten haben können Sie sich an die Deutschschweizer Berufsordnungskommission wenden.
Die verantwortliche Ansprechsperson ist Frau Kathrin Limacher.

Kontakt

Kathrin Limacher

Berufsordnungskommission

kathrinlimacher@physio-hin.ch