Kanton Obwalden
Auf dieser Seite finden du eine Übersicht zur Handhabung der Berufsausübungsbewilligung (BAB), zur OKP-Zulassung sowie zur Regelung der Leistungsabrechnung für Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren im Kanton Obwalden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) benötigen im ambulanten Setting selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:in) sowie leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG).
Im stationären Setting benötigen leitende Physiotherapeut:innen eine BAB.
Eine OKP-Zulassung zur Abrechnung von Leistungen über die OKP benötigen selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:in) und leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG).
Im Kanton Obwalden dürfen Leistungen von Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren nicht über die OKP abgerechnet werden.
Gesundheitsamt Kanton Obwalden
Gesundheitsamt Obwalden
Tel.: +41 41 666 64 58
Mail: gesundheitsamt@ow.ch