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Kanton Nidwalden

Auf dieser Seite finden du eine Übersicht zur Handhabung der Berufsausübungsbewilligung (BAB), zur OKP-Zulassung sowie zur Regelung der Leistungsabrechnung für Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren im Kanton Nidwalden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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Im ambulanten Bereich benötigen selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:innen), leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG) sowie angestellte Physiotherapeut:innen – unabhängig von ihrer Berufserfahrung und ohne Leitungsfunktion – eine Berufsausübungsbewilligung (BAB).

Im stationären Setting benötigen leitende Physiotherapeut:innen eine BAB.

Eine OKP-Zulassung zur Abrechnung von Leistungen über die OKP benötigen selbständige Physiotherapeut:innen (Einzelfirma, Praxisinhaber:in) und leitende Physiotherapeut:innen einer Organisation der Physiotherapie (z.B. GmbH, AG).

Im Kanton Nidwalden dürfen Leistungen von Physiotherapeut:innen im SRK-Anerkennungsverfahren nicht über die OKP abgerechnet werden.

Gesundheitsamt Kanton Nidwalden

Gesundheitsamt Nidwalden
Engelbergstrasse 34
Postfach 1243
6371 Stans
 
Telefon:  041 618 76 02
Mail: gesundheitsamt@nw.ch