Berufsordnungskommission
Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen.
Regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz
Mit ihrer beruflichen Tätigkeit setzen sich Physiotherapeut:innen für das Wohl vieler Menschen ein. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen Begegnungen erfordern einheitliche Grundsätze, die das Verhalten von Physiotherapeut:innen gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit, Berufspartnern, Kolleginnen und den Versicherern regeln. Dafür gibt es die Berufsordnung von Physioswiss Regionalverband St.Gallen-Appenzell, die der Berufsordnung des Schweizerischen Physiotherapieverbandes untergeordnet ist. Sie dient der Verhaltensorientierung, der ethischen Konsensbildung und als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden. Die Berufsordnung ist für alle Mitglieder von Physioswiss Regionalverband St.Gallen-Appenzell verbindlich und als Verhaltenskodex für alle Physiotherapeut:innen von Bedeutung.
Aufgaben der Berufsordnungskommission Deutschschweiz
Für die Einhaltung der Berufsordnung ist die regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz zuständig. Diese beurteilt Verstösse der Mitglieder gegen die Berufsordnung. Entscheide der regionalen BOK D-CH können im Rekursverfahren an die Berufsordnungsorganisation (BOO) von Physioswiss weitergezogen werden. Physioswiss Regionalverband St.Gallen-Appenzell stellt ein Mitglied für die regionale Berufsordnungskommission. Dieses Mitglied wird für die Dauer von 3 Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Bei zwischenmenschlichen Problemen mit Physiotherapeut:innen, kann man sich an die regionale Berufsordnungskommission Deutschschweiz wenden.
Die Kommission wird geführt durch eine externe Juristin, an welche auch alle Anfragen direkt gerichtet werden können.
lic.iur. B. Haas-Helfenstein
Rechtsanwältin und Notarin
Bahnhofstrasse 24, Postfach 203, 6210 Sursee
Tel. +41 (0) 41 920 10 21