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Artikel zur BAB im Tagi

Ungleichbehandlung in der Physiotherapie: Forderung nach Änderungen!

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Letzte Woche berichtete der Tagesanzeiger über die neuen Herausforderungen, mit denen Pflegefachpersonen im Kanton Zürich konfrontiert sind. Die Pflicht zur Einholung einer neuen Berufsbewilligung, die mit Kosten von 800 Franken verbunden ist, wird als unzumutbare Belastung in Zeiten des Personalmangels kritisiert. GLP-Nationalrat Patrick Hässig bemängelte, dass das Gesundheitsberufegesetz in Zürich strenger ausgelegt wird als in anderen Kantonen, was die Situation weiter verschärft.

Besonders bedenklich ist, dass auch die Physiotherapie von dieser Regelung betroffen ist. Während Pflegefachpersonen erst ab einem Pensum von 50 % einen BAB benötigen, gilt dies in der Physiotherapie unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

Der Verband fordert, dass diese Ungleichbehandlung umgehend korrigiert wird. Die BAB stellt eine sinnlose bürokratische Hürde dar, die nicht mit dem Vollzug eines nationalen Gesetzes begründet werden kann.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Bedürfnisse der Physiotherapeut*innen ernst genommen werden und sie ihre wertvolle Arbeit ohne zusätzliche bürokratische Hürden ausführen können!

Zürcher Spitex wehrt sich gegen «teuren Papierkram» | Tages-Anzeiger (tagesanzeiger.ch)

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