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🟢 Künftig benötigen nur noch Praxis- und Standortleitende, deren Stellvertretungen, sowie fachlich eigenverantwortlich tätige Personen eine Berufsausübungsbewilligung.

Der Regierungsrat hat entschieden: Die flächendeckende Berufsausübungsbewilligung (BAB) für alle Physiotherapeut:innen im Kanton Zürich wird definitiv aufgehoben!

Künftig benötigen nur noch:

  • Praxis- und Standortleitende (inkl. Stellvertretungen)
  • Fachbereichsleitende in stationären Einrichtungen
    eine Berufsausübungsbewilligung.

Wer bereits eine BAB beantragt und bezahlt hat, obwohl keine erforderlich war, erhält die Gebühr von CHF 800.– zurück.

👉 Alle Infos zu den neuen Regelungen, Fristen und Formularen findet ihr hier.

Ein grosser Erfolg dank des Engagements unseres Regionalverbands Zürich-Glarus, Physioswiss und weiteren Verbänden – Danke an alle Mitwirkenden!

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