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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung, eine rechtliche Grauzone?

Bei Fehlern in der Leistungserbringung dürfen Krankenversicherer bereits bezahlte Honorare der Leistungserbringer zurückfordern. In jüngerer Zeit stellen sie jedoch Forderungen auf sehr zweifelhafter Rechtsgrundlage.

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Text: Lic. iur. Christine Boldi und Dr. iur. Peter Vetter Foto: oatawa – AdobeStock

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