Geräte mit nichtionisierender Strahlung: Präzisierung zur neuen Regelung seit 1. Juni 2024

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Physioswiss hat im Mai-Newsletter darüber informiert, dass es nach einer Übergangszeit von fünf Jahren ab 1. Juni 2024 verboten ist, ein Gerät, welches nichtionisierende Strahlung erzeugt, ohne eine entsprechende gesetzlich definierte Ausbildung zu benutzen. Aufgrund vereinzelter Anfragen zur Thematik sehen wir uns in der Verantwortung, die Ausgangslage zu klären.

Im Jahr 2018 wurden die Berufsverbände der Pflege (curacasa, SBK-ASI), der Hebammen (SHV) und auch Physioswiss eingeladen, an der Vernehmlassung der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) teilzunehmen. Diese Berufsverbände wurden in der Folge jedoch nicht angefragt, in derjenigen Trägerschaft Einsitz zu nehmen, die nach der Vernehmlassung die Ausbildungspläne und Prüfungsbestimmungen für den Erwerb der Sachkundenachweise definierte. Ausserdem wurden uns die erwähnten Ausbildungsgrundlagen und Prüfungsbestimmungen nicht vorgelegt, um sicherzustellen, dass sie auch die entsprechenden Berufsgruppen berücksichtigen.
In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die eingangs erwähnten Berufsverbände an das BAG gewandt, um die Situation zu klären und eine Fristverlängerung von einem Jahr bis Juni 2025 zu bewirken.
 
Folgende Einsatzgebiete fordern gemäss der neuen Verordnung einen Sachkundeausweis:
  • Sachkunde Haut und Pigmentierung
  • Sachkunde Permanent-Make-up und Tattoo
  • Sachkunde Cellulite und Fettpolster
  • Sachkunde Haarentfernung mit Laser
  • Sachkunde Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL)
  • Sachkunde Nagelpilz
  • Sachkunde Laser-Akupunktur
Die Physiotherapie ist bei der Behandlung der Haut (insbesondere Narben) und beim Einsatz von Laser-Akupunktur betroffen. Bei Zweiterem muss – nebst dem neu zu erwerbenden Sachkundeausweis – zudem die Ausbildung in traditioneller chinesischer Medizin (TCM) vorliegen. Der Einsatz aller anderen physikalischen Therapiemassnahmen fallen nicht unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zu den Sachkundenachweisen an das BAG, Abteilung Strahlenschutz, oder bezüglich der Laser-Akupunktur an den TCM Fachverband.
 
 
(© Bild: FREI SWISS AG)